Winterdienst: Wer muss räumen und streuen?
Wenn der erste Schnee fällt, stellt sich die Frage: Wer muss eigentlich räumen und streuen? In diesem Ratgeber erklären wir, welche Pflichten Eigentümer und Mieter haben.

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❄️ Rechtliche Grundlagen
In Deutschland gilt: Eigentümer müssen dafür sorgen, dass Gehwege sicher begehbar sind.
Das bedeutet, dass sie Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee befreien und bei Glätte streuen müssen.
Allerdings: Eigentümer können diese Pflicht im Mietvertrag an die Mieter übertragen. Wichtig ist, dass dies schriftlich geregelt ist. Ohne klare Regelung bleibt die Verantwortung beim Eigentümer.
👉 Rechtsgrundlage:
Straßenreinigungssatzung Stadt Gütersloh
🔗 guetersloh.de – Satzungen & Verordnungen
🔗guetersloh.de-Straßenreinigung und Winterdienst
🏠 Eigentümerpflichten
- Sicherstellen, dass Gehwege und Zugänge begehbar sind.
- Kontrolle, ob übertragene Pflichten (z. B. an Mieter) tatsächlich erfüllt werden.
- Organisation eines professionellen Winterdienstes, wenn man selbst nicht verfügbar ist.
👉 Mehr zu vorbeugender Instandhaltung finden Sie in unserem Artikel: Warum Dachrinnenreinigung so wichtig ist
👨👩👦 Pflichten der Mieter
Wird die Räum- und Streupflicht im Mietvertrag auf den Mieter übertragen, muss dieser:
- Beispiel: In Gütersloh gilt die Räumpflicht werktags ab 7 Uhr morgens bis 20 Uhr. Schneit es zwischendurch, muss erneut geräumt werden.
- bei Schneefall mehrmals am Tag nacharbeiten,
- geeignete Streumittel verwenden (kein Salz, wenn es die Gemeinde untersagt).
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👉 Passend dazu: Hecken richtig schneiden – was erlaubt ist
⚖️ Was passiert bei Vernachlässigung?
Kommt es zu einem Unfall, weil nicht geräumt oder gestreut wurde, drohen:
- Haftungsansprüche (Schmerzensgeld, Behandlungskosten),
- Bußgelder durch die Gemeinde,
- im schlimmsten Fall sogar Strafverfahren wegen Fahrlässigkeit.
👉 Allgemeine Pflicht:
Verkehrssicherungspflicht – § 823 BGB
🔗 gesetze-im-internet.de – § 823 BGB
👉 Mehr zum Thema Sicherheit im Außenbereich: Laubentsorgung – was ist erlaubt, was nicht?
✅ Praktische Tipps
- Prüfen Sie, was im Mietvertrag steht.
- Informieren Sie sich über die örtliche Straßenreinigungssatzung.
- Halten Sie Schneeschaufel, Besen und abstumpfende Streumittel (Sand, Splitt) bereit.
- Wenn Sie keine Zeit haben: einen zuverlässigen Dienstleister beauftragen.
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