Winterdienst: Wer muss räumen und streuen?

Wenn der erste Schnee fällt, stellt sich die Frage: Wer muss eigentlich räumen und streuen? In diesem Ratgeber erklären wir, welche Pflichten Eigentümer und Mieter haben.

Winterdienst Tipps für Haus & Garten – Herting Hausmeisterservice Gütersloh Bielefeld

❄️ Rechtliche Grundlagen

In Deutschland gilt: Eigentümer müssen dafür sorgen, dass Gehwege sicher begehbar sind.

Das bedeutet, dass sie Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee befreien und bei Glätte streuen müssen.

Allerdings: Eigentümer können diese Pflicht im Mietvertrag an die Mieter übertragen. Wichtig ist, dass dies schriftlich geregelt ist. Ohne klare Regelung bleibt die Verantwortung beim Eigentümer.

👉 Rechtsgrundlage:

Straßenreinigungssatzung Stadt Gütersloh

🔗 guetersloh.de – Satzungen & Verordnungen

🔗guetersloh.de-Straßenreinigung und Winterdienst

🏠 Eigentümerpflichten

  • Sicherstellen, dass Gehwege und Zugänge begehbar sind.
  • Kontrolle, ob übertragene Pflichten (z. B. an Mieter) tatsächlich erfüllt werden.
  • Organisation eines professionellen Winterdienstes, wenn man selbst nicht verfügbar ist.

👨‍👩‍👦 Pflichten der Mieter

Wird die Räum- und Streupflicht im Mietvertrag auf den Mieter übertragen, muss dieser:

  • Beispiel: In Gütersloh gilt die Räumpflicht werktags ab 7 Uhr morgens bis 20 Uhr. Schneit es zwischendurch, muss erneut geräumt werden.
  • bei Schneefall mehrmals am Tag nacharbeiten,
  • geeignete Streumittel verwenden (kein Salz, wenn es die Gemeinde untersagt).

⚖️ Was passiert bei Vernachlässigung?

Kommt es zu einem Unfall, weil nicht geräumt oder gestreut wurde, drohen:

  • Haftungsansprüche (Schmerzensgeld, Behandlungskosten),
  • Bußgelder durch die Gemeinde,
  • im schlimmsten Fall sogar Strafverfahren wegen Fahrlässigkeit.

👉 Allgemeine Pflicht:

Verkehrssicherungspflicht – § 823 BGB

🔗 gesetze-im-internet.de – § 823 BGB

✅ Praktische Tipps

  1. Prüfen Sie, was im Mietvertrag steht.
  2. Informieren Sie sich über die örtliche Straßenreinigungssatzung.
  3. Halten Sie Schneeschaufel, Besen und abstumpfende Streumittel (Sand, Splitt) bereit.
  4. Wenn Sie keine Zeit haben: einen zuverlässigen Dienstleister beauftragen.

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