❄️ Winterdienst vernachlässigt – welche Konsequenzen drohen bei Unfällen?
Wenn Schnee und Eis Gehwege und Zufahrten gefährlich machen, reicht ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und schon kann es zu schweren Stürzen kommen.
Viele Eigentümer und Vermieter unterschätzen, welche rechtlichen und finanziellen Folgen es haben kann, wenn der Winterdienst nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird.
In diesem Ratgeber erfahren Sie,
- wer haftet, wenn jemand auf Ihrem Grundstück stürzt,
- welche Kosten drohen können
- und wie Sie sich zuverlässig absichern.

⚖️ Wer haftet bei einem Unfall auf vereisten Wegen?
Grundsätzlich gilt in Deutschland die sogenannte Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB).
Das bedeutet: Wer ein Grundstück besitzt oder nutzt, muss dafür sorgen, dass keine vermeidbaren Gefahren für andere entstehen.
Dazu gehört im Winter insbesondere:
- Räumen von Schnee
- Streuen bei Glätte
- Kontrolle, ob Wege sicher begehbar sind
👉 Wichtig: Auch wenn die Räum- und Streupflicht im Mietvertrag auf Mieter übertragen wird, bleibt der Eigentümer in der Verantwortung, zu kontrollieren, ob diese Pflicht auch tatsächlich erfüllt wird.
Mehr zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie auch in unserem Artikel:
👉 Laubfall und Verkehrssicherungspflicht – wer haftet im Herbst?
🚨 Was passiert, wenn jemand stürzt?
Kommt es zu einem Unfall, weil nicht oder nicht ausreichend geräumt wurde, können folgende Konsequenzen drohen:
💶 1. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
Die verletzte Person kann u. a. verlangen:
- Behandlungskosten
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
Je nach Verletzung können hier sehr schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen.
🏛️ 2. Bußgelder durch die Gemeinde
Viele Städte und Gemeinden (auch im Kreis Gütersloh) haben klare Winterdienstsatzungen.
Wer dagegen verstößt, riskiert zusätzlich Bußgelder.
⚠️ 3. Strafrechtliche Folgen bei grober Fahrlässigkeit
In schweren Fällen kann sogar ein Strafverfahren wegen Fahrlässigkeit drohen – insbesondere, wenn bekannt war, dass die Wege gefährlich waren und nichts unternommen wurde.
🧑🤝🧑 Eigentümer vs. Mieter – wer ist wirklich verantwortlich?
Auch wenn Mieter laut Mietvertrag zum Räumen verpflichtet sind:
✔️ Der Eigentümer muss
- organisieren
- kontrollieren
- bei Problemen eingreifen
Wenn der Mieter z. B. krank ist, im Urlaub oder schlicht nicht räumt, haftet am Ende häufig trotzdem der Eigentümer.
👉 Deshalb entscheiden sich viele Eigentümer und Hausverwaltungen für einen professionellen Winterdienst mit Dokumentation.
📝 Warum Dokumentation im Winterdienst so wichtig ist
Ein oft unterschätzter Punkt:
Im Streitfall müssen Sie nachweisen können, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.
Ein professioneller Winterdienst dokumentiert z. B.:
• Uhrzeit der Einsätze
• Wetterlage
• geräumte Flächen
Diese Nachweise können im Ernstfall entscheidend sein, um Haftungsansprüche abzuwehren.
🛠️ Vorbeugende Instandhaltung senkt das Risiko
Nicht nur Schnee ist ein Problem. Auch andere Faktoren erhöhen im Winter die Unfallgefahr:
- verstopfte Dachrinnen → Wasser läuft auf Gehwege und friert
- schlechte Beleuchtung
- beschädigte Pflasterflächen
Passend dazu empfehlen wir auch diese Beiträge:
👉 Warum DachrinnenreinigunWarum Dachrinnenreinigung so wichtig istg so wichtig ist
👉 Baumpflege im Herbst und Winter – so geht’s richtig
👉 Herbstlaub entsorgen im Kreis Gütersloh – wohin mit den Blättern?
✅ Praktische Tipps für Eigentümer und Verwalter
- Prüfen Sie, was im Mietvertrag geregelt ist.
- Informieren Sie sich über die örtliche Winterdienstsatzung.
- Kontrollieren Sie regelmäßig die Gehwege.
- Sorgen Sie für geeignete Streumittel (kein Salz, wenn verboten).
- Wenn Sie nicht ständig vor Ort sind: beauftragen Sie einen zuverlässigen Dienstleister.
🚜 HHMS übernimmt den Winterdienst für Sie
Sie möchten kein Risiko eingehen und sich nicht täglich fragen müssen, ob jemand geräumt hat?
Herting Hausmeisterservice übernimmt für Sie zuverlässig:
- Räumen von Gehwegen und Zufahrten
- Streuen mit umweltgerechten Mitteln
- Regelmäßige Kontrollen bei Schneefall
- Dokumentation aller Einsätze
So bleiben Ihre Wege sicher – und Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
👉 Winterdienst noch während der laufenden Saison beauftragen
Auch mitten in der Wintersaison können Unfälle und Haftungsrisiken entstehen, wenn Schnee und Glätte nicht rechtzeitig beseitigt werden.
Sofern Kapazitäten verfügbar sind, übernehmen wir auch jetzt noch kurzfristig neue Objekte. Kontaktieren Sie uns gern:
Herting Hausmeisterservice
Persönlich. Pünktlich. Professionell.
