Heckenschnitt
Eine gepflegte Hecke sorgt nicht nur für ein schönes Erscheinungsbild Ihres
Gartens, sondern schützt auch die
Pflanzen selbst. In NRW gelten zudem klare gesetzliche Regeln für den
Heckenschnitt, die Haus- und Gartenbesitzer unbedingt kennen sollten.

Gesetzliche Regelungen in NRW
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§39 BNatSchG) ist es in ganz Deutschland – und somit auch in NRW – vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, Sträucher und Gebüsche stark zurückzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Erlaubt sind in dieser Zeit nur
- leichte Formschnitte, um überstehende Triebe zu entfernen
- Pflegemaßnahmen, die keine Nester oder Brutplätze stören
Grund: In dieser Zeit brüten viele Vögel. Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Bei starkem Wachstum lohnt es sich, gleich über eine fachgerechte Baumpflege nachzudenken
Der beste Zeitraum für den Rückschnitt
Starker Rückschnitt / Verjüngungsschnitt:
Optimal im Spätherbst (Oktober/November) oder im späten Winter (Januar/Februar).
Formschnitt:
Ganzjährig möglich, aber ideal im Juni/Juli und ein zweites Mal im Spätherbst.
Achten Sie dabei auf brütende Vögel und Naturschutzregeln!
Für eine gepflegte Hecke gehört auch die regelmäßige Rasenpflege im Herbst dazu
Tipps für einen gesunden Heckenschnitt
- Werkzeug: Scharfe Heckenschere (Hand- oder Motorbetrieb).
- Wetter: Schneiden an trockenen, bewölkten Tagen – nicht bei starker Sonne oder Frost.
- Form: Unten breiter als oben (Trapezform), damit alle Pflanzenteile Licht bekommen.
- Schnittgut entsorgen: Über die Biotonne, Wertstoffhof oder direkt durch einen professionellen Hausmeisterservice.
Unser Tipp für NRW-Hausbesitzer
Wenn Sie unsicher sind oder eine große Hecke haben:
Herting Hausmeisterservice aus Gütersloh übernimmt Formschnitte und Rückschnitte professionell – inklusive Entsorgung.
Wir kennen die gesetzlichen Vorgaben und achten auf Natur- und Vogelschutz.
Kontaktieren Sie uns jetzt!
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